Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Martin Unterreitmaier GmbH

Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der Martin Unterreitmaier GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, soweit diese den vorliegenden Bedingungen nicht widersprechen und von der Martin Unterreitmaier GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebote und Vertragsschluss

Alle Angebote der Martin Unterreitmaier GmbH sind freibleibend und unverbindlich bis zum Abschluss des Vertrages bzw. bis zur Vertragserfüllung durch konkludentes Handeln.

Angebot und Annahme bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

An abgegebene Angebote hält sich die Martin Unterreitmaier GmbH für die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns eine Neukalkulation vor.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro, ab Erfüllungsort, ohne Verpackung, unversichert, unverzollt und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistungserbringung gültigen Preise.

4. Versand und Lieferung

Der Versand erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, durch ein von der Martin Unterreitmaier GmbH beauftragtes Transportunternehmen.

Versand-, Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert berechnet.

Bei Annahmeverweigerung oder nicht zustellbarer Lieferung aus Gründen, die die Martin Unterreitmaier GmbH nicht zu vertreten hat, werden die anfallenden Versandkosten erneut berechnet.

Bei vereinbarter Vorkasse erfolgt der Versand erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Auftraggebers.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erfüllung des jeweiligen Einzelvertrages.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

Der Auftraggeber gerät spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.

Bei Zahlungsverzug werden

  • Mahnkosten in Höhe von 4,00 € je Mahnung,
  • sowie die gesetzlichen Verzugszinsen

berechnet.

Nachträgliche Änderungen bereits erstellter Rechnungen, die durch vom Kunden verursachte Änderungswünsche erforderlich werden, werden mit einer Bearbeitungspauschale von 10,00 € netto je Rechnungsänderung berechnet.

6. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

Im Falle von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit dieses in angemessenem Verhältnis zu den festgestellten Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese von der Martin Unterreitmaier GmbH schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

Eine Aufrechnung mit Forderungen Dritter ist ausgeschlossen.

7. Scheckzahlungen

Die Annahme von Schecks erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung der Martin Unterreitmaier GmbH und gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr.

Der Mindestauftragswert für Scheckzahlungen beträgt 300,00 €.

8. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Martin Unterreitmaier GmbH.

Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Martin Unterreitmaier GmbH berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen und gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten.

9. Prüf- und Rügepflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich auf

  • Vollständigkeit,
  • offensichtliche Mängel,
  • sowie Transportschäden

zu überprüfen.

Festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10. Gewährleistung

Bei berechtigten Mängelanzeigen erfolgt nach Wahl der Martin Unterreitmaier GmbH eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Schäden durch unsachgemäße Benutzung, fehlerhafte Anwendung oder Vandalismus sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

11. Haftung

Die Martin Unterreitmaier GmbH haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

12. Umwelt und Entsorgung

Alle Arbeiten werden unter Einhaltung der geltenden Umweltvorschriften durchgeführt.

Die Entsorgung von Altteilen und Altöl erfolgt ausschließlich durch zertifizierte Fachunternehmen.

13. Kundendaten und Datenschutz

Für Lieferungen auf Rechnung benötigt die Martin Unterreitmaier GmbH ein Mindestmaß an Kundendaten.

Bis zum vollständigen Vorliegen dieser Daten erfolgt die Auftragsausführung ausschließlich gegen Vorkasse.

14. Schriftform und salvatorische Klausel

Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg-Bergedorf.

Teil B – Bedingungen für Wartung und Reparatur

1. Abholung von Geräten

Auf Wunsch des Auftraggebers organisiert die Martin Unterreitmaier GmbH die Abholung des Gerätes durch ein beauftragtes Transportunternehmen.

Die hierfür anfallenden Kosten werden gesondert berechnet.

2. Kostenvoranschläge und Angebote

Für jeden Auftrag erhält der Auftraggeber einen Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot.

Die Bindungsfrist beträgt 14 Kalendertage.

Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns eine Neukalkulation vor.

Sollte eine Reparatur wirtschaftlich oder technisch nicht mehr möglich sein, kann dem Auftraggeber ein Ersatzgerät zum Kauf angeboten werden.

3. Demontage und technische Prüfung

Hydraulik-Aggregate müssen zur Überprüfung demontiert werden. Dabei wird vorhandenes Altöl abgelassen.

Nach der Demontage kann die Funktionsfähigkeit des Gerätes nur durch eine Wartung oder Reparatur wiederhergestellt werden.

Lehnt der Auftraggeber den Kostenvoranschlag ab, wird das Gerät unrepariert zurückgeliefert.

Auf Wunsch kann das Gerät unter Verwendung der Altteile wieder montiert werden. Eine Funktionsgarantie wird in diesem Fall nicht übernommen.

Die Kosten für die Überprüfung, Demontage sowie abgelehnte Reparaturangebote werden gesondert berechnet.

4. Reparaturdauer

Die voraussichtliche Reparaturdauer wird im Angebot oder Kostenvoranschlag angegeben.

Über Verzögerungen wird der Auftraggeber informiert.

5. Ersatzgeräte

Auf Wunsch kann für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät bereitgestellt werden.

Hierfür wird unabhängig von der tatsächlichen Reparaturdauer pauschal eine Wochenmiete gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

Für Ersatzgeräte gelten zusätzlich die Mietbedingungen der Martin Unterreitmaier GmbH.

6. Gewährleistung auf Reparaturleistungen

Für Wartungs- und Reparaturleistungen wird eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme bzw. Lieferannahme gewährt.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für gelieferte Waren und Ersatzteile bleibt hiervon unberührt.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch

  • höhere Gewalt,
  • unsachgemäße Verwendung,
  • äußere Gewalteinwirkung,
  • nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7. Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt ein Jahr.

Ausgenommen hiervon sind Fälle von Vorsatz, Arglist, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ausdrücklich übernommene Garantien.

Teil C – Mietbedingungen für Mietgeräte

1. Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Werkzeuge und Maschinen.

Die Vermietung erfolgt ausschließlich an gewerbliche Kunden, insbesondere an fachlich qualifizierte und autorisierte Handwerksbetriebe.

2. Eigentum des Mietgegenstandes

Der Mietgegenstand bleibt Eigentum der Martin Unterreitmaier GmbH.

Eine Veräußerung, Verpfändung, Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist unzulässig.

3. Zustand und Übergabe

Der Mieter bestätigt die ordnungsgemäße Übernahme des Mietgegenstandes.

Er erklärt ausdrücklich, mit der Bedienung und Handhabung vertraut zu sein.

Vor Inbetriebnahme sind sämtliche Betriebsanleitungen und Sicherheitsvorschriften zu beachten.

4. Nutzung des Mietgegenstandes

Der Mietgegenstand darf ausschließlich bestimmungsgemäß und fachgerecht verwendet werden.

Eigenmächtige Reparaturen sind unzulässig.

5. Reparaturen und Wartung

Kosten infolge gewöhnlichen Verschleißes trägt die Martin Unterreitmaier GmbH.

Schäden durch unsachgemäße Behandlung gehen zu Lasten des Mieters.

6. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

Verlust, Beschädigung oder Unbrauchbarkeit des Mietgegenstandes gehen zu Lasten des Mieters.

7. Haftung des Vermieters

Die Haftung der Martin Unterreitmaier GmbH beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Eine Haftung für Folgeschäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8. Mietdauer

Die Mietzeit beginnt mit der Abholung oder dem Versand des Mietgegenstandes.

Sie endet mit der Rückgabe oder dem Eingang des Gerätes in den Geschäftsräumen der Martin Unterreitmaier GmbH.

Bei der Berechnung der Mietdauer gilt:

  • Sonntage werden nicht berechnet.
  • Bundeseinheitliche Feiertage werden nicht berechnet.
  • Angefangene Miettage werden als voller Miettag berechnet.

9. Verspätete Rückgabe

Bei verspäteter Rückgabe verlängert sich die Mietzeit automatisch bis zur tatsächlichen Rückgabe.

Hierdurch entstehende Mietkosten werden nachberechnet.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

10. Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Mieters.

Fracht-, Versand- und Verpackungskosten trägt der Mieter.

11. Rückgabe des Mietgegenstandes

Die Rückgabe hat vollständig, gereinigt und funktionsfähig zu erfolgen.

Bei starker Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale berechnet.

12. Kaution

Bei Neukunden kann eine Kaution bis zu 50 % des Gerätewertes verlangt werden.

13. Abrechnung

Fracht- und Versandkosten werden gesondert berechnet.

Die Mietabrechnung erfolgt nach Eingang des Mietgegenstandes.

Nachträgliche Änderungen bereits erstellter Rechnungen, die auf Wunsch des Kunden erfolgen, werden mit einer Bearbeitungspauschale von 10,00 € netto je Rechnungsänderung berechnet.

14. Kündigung

Die Martin Unterreitmaier GmbH ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg-Bergedorf.