Hier die AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Martin Unterreitmaier GmbH

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der Martin Unterreitmaier GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, soweit diese den vorliegenden Bedingungen nicht widersprechen und von der Martin Unterreitmaier GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebote und Vertragsschluss

Alle Angebote der Martin Unterreitmaier GmbH sind freibleibend und unverbindlich bis zum Abschluss des Vertrages bzw. bis zur Vertragserfüllung durch konkludentes Handeln.

Angebot und Annahme bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

An abgegebene Angebote halten wir uns für die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns eine Neukalkulation der angebotenen Preise vor.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro, ab Erfüllungsort, ohne Verpackung, unversichert, unverzollt und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistungserbringung gültigen Preise.

4. Versand und Lieferung

Der Versand erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, durch ein von der Martin Unterreitmaier GmbH beauftragtes Transportunternehmen.

Versand-, Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert berechnet.

Bei Annahmeverweigerung oder nicht zustellbarer Lieferung aus Gründen, die die Martin Unterreitmaier GmbH nicht zu vertreten hat, werden die anfallenden Versandkosten erneut berechnet.

Bei vereinbarter Vorkasse erfolgt der Versand erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Auftraggebers.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erfüllung des jeweiligen Einzelvertrages.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

Der Auftraggeber gerät spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.

Bei Zahlungsverzug werden

  • Mahnkosten in Höhe von 4,00 € je Mahnung sowie
  • die gesetzlichen Verzugszinsen

berechnet.

Nachträgliche Änderungen bereits erstellter Rechnungen, die durch vom Kunden verursachte Änderungswünsche erforderlich werden, werden mit einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 € netto je Rechnungsänderung berechnet.

6. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

Im Falle von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit dieses in angemessenem Verhältnis zu den festgestellten Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche wegen Mängeln geltend zu machen, solange fällige Zahlungen nicht geleistet wurden und der offene Betrag in angemessenem Verhältnis zur beanstandeten Leistung steht.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese von der Martin Unterreitmaier GmbH schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

Eine Aufrechnung mit Forderungen Dritter ist ausgeschlossen.

7. Scheckzahlungen

Die Annahme von Schecks erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung der Martin Unterreitmaier GmbH und gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr.

Der Mindestauftragswert für Scheckzahlungen beträgt 300,00 €.

8. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Martin Unterreitmaier GmbH.

Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Martin Unterreitmaier GmbH berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen und gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten.

Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet.

9. Prüf- und Rügepflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt auf

  • Vollständigkeit
  • offensichtliche Mängel
  • sowie Transportschäden

zu überprüfen.

Festgestellte Mängel sind der Martin Unterreitmaier GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10. Gewährleistung

Bei berechtigten Mängelanzeigen erfolgt nach Wahl der Martin Unterreitmaier GmbH

  • Nachbesserung oder
  • Ersatzlieferung

innerhalb angemessener Frist.

Wir haften nicht für Schäden, die durch

  • unsachgemäße Benutzung
  • fehlerhafte Anwendung
  • oder Vandalismus

entstanden sind.

11. Haftung

Die Martin Unterreitmaier GmbH haftet uneingeschränkt bei

  • Vorsatz
  • grober Fahrlässigkeit
  • sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist ebenfalls auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten unabhängig vom Rechtsgrund des geltend gemachten Anspruchs.

Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden.

12. Umwelt und Entsorgung

Alle Arbeiten werden gemäß den geltenden Umweltvorschriften durchgeführt.

Die Entsorgung von Altteilen und Altöl erfolgt ausschließlich über zertifizierte Fachunternehmen.

13. Kundendaten und Datenschutz

Für Lieferungen auf Rechnung benötigt die Martin Unterreitmaier GmbH ein Mindestmaß an Kundendaten, welche mittels entsprechender Formulare oder Fragebögen erhoben werden.

Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht unberechtigt an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht.

Solange die erforderlichen Kundendaten nicht vollständig vorliegen, erfolgt die Auftragsausführung ausschließlich gegen Vorkasse.

14. Schriftform und Salvatorische Klausel

Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg-Bergedorf.

B. Wartung und Reparatur

1. Abholung von Geräten

Auf Wunsch des Auftraggebers organisiert die Martin Unterreitmaier GmbH die Abholung des defekten Gerätes durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen.

Die hierfür anfallenden Kosten werden gesondert berechnet.

Grundlage hierfür ist ein separater Abholauftrag. Der Abholtermin wird nach Eingang des Auftrages verbindlich bestätigt.

2. Kostenvoranschläge und Angebote

Der Auftraggeber erhält für jeden Reparatur- oder Wartungsauftrag einen Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot.

An dieses Angebot hält sich die Martin Unterreitmaier GmbH für die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns eine Neukalkulation vor.

Sollte eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht mehr möglich sein, behalten wir uns vor, dem Auftraggeber ein Ersatzgerät zum Kauf anzubieten.

3. Demontage und Prüfung

Zur technischen Überprüfung müssen insbesondere Hydraulik-Aggregate demontiert werden. Dabei wird vorhandenes Altöl abgelassen.

Ab diesem Zeitpunkt kann die Funktion des Gerätes nur durch eine fachgerechte Wartung bzw. Reparatur wiederhergestellt werden.

Lehnt der Auftraggeber den Kostenvoranschlag ab, wird das Gerät unrepariert und demontiert zurückgesendet.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann das Gerät unter Verwendung der Altteile wieder montiert werden. Eine Funktionsgarantie übernimmt die Martin Unterreitmaier GmbH in diesem Fall nicht.

Die Kosten für die Überprüfung, Demontage sowie für abgelehnte Reparaturangebote werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

4. Reparaturdauer

Die voraussichtliche Reparaturdauer wird im jeweiligen Kostenvoranschlag oder Angebot angegeben.

Sollte es zu Verzögerungen kommen, wird der Auftraggeber hierüber informiert.

5. Ersatzgeräte / Reparaturüberbrückung

Auf Wunsch des Auftraggebers kann für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden.

Für das Ersatzgerät wird unabhängig von der tatsächlichen Reparaturdauer pauschal eine Wochenmiete gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

Für Ersatzgeräte gelten ergänzend die jeweils gültigen Mietbedingungen der Martin Unterreitmaier GmbH.

6. Gewährleistung auf Reparaturleistungen

Für durchgeführte Wartungs- und Reparaturleistungen gewährt die Martin Unterreitmaier GmbH eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme bzw. Lieferannahme.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für gelieferte Waren und Ersatzteile bleibt hiervon unberührt.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch

  • höhere Gewalt
  • unsachgemäße Verwendung
  • äußere Gewalteinwirkung
  • oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7. Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln beträgt – unabhängig vom Rechtsgrund – ein Jahr.

Dies gilt nicht bei

  • Vorsatz
  • arglistigem Verschweigen eines Mangels
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • oder soweit die Martin Unterreitmaier GmbH ausdrücklich eine Garantie übernommen hat.

Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Liefergegenstandes bzw. bei Werkleistungen mit der Abnahme.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die nicht unmittelbar mit einem Mangel in Zusammenhang stehen.

Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden.